Konietzka & Rosenstengel Rechtsanwälte

Über uns

Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir vom Erstgespräch bis zum Abschluss der Angelegenheit.

Wir sind sowohl beratend als auch gerichtlich für unsere Mandanten tätig. Am besten für den Mandanten ist es natürlich, wenn rechtliche Konflikte von vorn­herein vermieden werden können. Deshalb setzen wir auf eine frühzeitige Bera­tung. Auch wollen wir lieber schlichten als streiten. Wenn es jedoch notwendig wird, streiten wir für unsere Mandanten auch vor Gericht konsequent und mit vollem Engagement. Dabei verstehen wir uns aber auch als Organe der Rechts­pfle­ge, sodass wir über die Wahrnehmung Ihrer Interessen hinaus auch ein re­spekt­volles und faires Miteinander pflegen.

Das Spektrum unserer Mandanten umfasst die Privatperson ebenso wie den Unter­nehmer, aber auch größere Unternehmen des regionalen Woh­nungs­marktes und kleinere Unternehmen gehören zu unseren Auftraggebern.

Das Recht entwickelt sich ständig fort. Daher aktualisieren wir auch unser juristisches Wissen beständig. So hat unsere Mandantschaft die Gewissheit, immer bestens vertreten zu sein. Über diese ständige Aktualisierung hinaus haben wir als Rechtsanwälte erfolgreich Fort­bildungen zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt in den Bereichen

  • Familienrecht (RA Konietzka),
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht (RA Rosenstengel),
  • Verkehrsrecht (RA Rosenstengel) und

absolviert. Im Rahmen der Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach der Fachanwaltsordnung (FAO) halten wir uns in unseren Arbeitsgebieten für unsere Mandanten ständig regelmäßig informiert.

Herr Gerd Konietzka, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie deshalb unter anderem bei Eheschließung, Trennung und Scheidung, in Sachen Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn und anderen Fragen des Familienrechts sowie den verwandten Rechtsgebieten Erbrecht und Vorsorge- und Betreuungsrecht.

Herr Kai Rosenstengel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht berät und vertritt Sie daher im Mietrecht in allen Fragen, etwa bei Vertrag, Vertrags­schluss, Kündigung, Räumung, Miet­er­höhung, Schön­heits­repa­raturen, Betriebskosten im Wohn­raum­miet­recht sowie im Gewerberaummietrecht und bei allen Fragen zum Woh­nungs­eigentum.

Des Weiteren ist Herr Rechtsanwalt Rosenstengel auch Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät und vertritt Sie daher in allen Fragen des Straßenverkehrs im Allgemeinen, wie Regulierung von Verkehrsunfällen, Geltendmachung von Schmerzensgeld, Nutzungs­aus­fall­ent­schädi­gung, Sach­scha­den, Mietwagen, Abschleppkosten sowie Ver­tre­tung in Strafsachen und Ord­nungs­wi­drig­keiten, wie Buß­geld­be­scheide bei Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung, Fahrverbot, Unfallflucht, gefährliche Eingriffe in den Straßen­ve­rkehr, fahrlässige Kör­per­ver­letzung, Nötigung und Beleidigung im Straßen­ver­kehr und dergleichen. Weiterhin erfolgt auch Beratung und Ver­tre­tung in Fahr­er­laub­nis­an­gelegen­heiten und Führerscheinsachen, wie Entzug und Wiedererteilung Fahrerlaubnis, Ein­ho­lung von Fahreignungsgutachten („Idiotentest“) usw.

Wir bieten darüber hinaus die gesamte Rechtsdienstleistung einer all­gemein orientierten Rechtsanwaltskanzlei und beraten Sie daher gerne in allen rechtlichen Bereichen, insbesondere im Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Ver­braucher­schutz­recht und Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.